Ferien-am-Fehnkanal

Ferien im Erholungsgebiet Barßel-Saterland

Allgemeine Mietbedingungen


Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung "Ferien-am-Fehnkanal" ist verbindlich geschlossen, wenn ie Anzahlung geleistet wurde. Der Vermieter hält sich an sein Angebot 10 Tage gebunden. Sollte in diesem Zeitraum die Anzahlung nicht geleistet worden sein, behält sich der Vermieter eine anderweitige Vermietung vor.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung  angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Mietpreis und Nebenkosten.
In dem Mietpreis sind alle Nebenkosten, Bettwäsche und Handtücher enthalten. Die Anzahlung beträgt 40% des Mietpreises. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

An- und Abreise
Am Anreisetag steht dem Mieter das Objekt ab ca. 14:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selber zu erledigen: Spülen des Geschirrs.

Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Der Mieter hat den Vermieter für den Rücktritt einen pauschalen Ersatz in nachfolgender Höhe zu leisten:

bis zum 60. Tag vor Reiseantritt werden                     25%
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt werden                     50%
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden                     75%
fällig. Danach werden 100% des Gesamtbetrages berechnet.
Für einen Rücktritt erheben wir eine pauschale Stornogebühr vor 25,- €.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn trotz Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden oder der Mieter sich in so einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Vermieter kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt mitsamt dem Inventar in aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung haftet der Mieter auch für die Mitreisenden. Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Tut der Mieter dies nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.